VS St. Wolfgang, Bestand
In der MBS sind 3 verschiedene Skizzen in chronologischer Abfolge dargestellt.
In der ersten Skizze ist auch das Untergeschoß mit den bestehenden Hortflächen enthalten. Dennoch war für den Architekten die geforderte Nutzfläche „nicht integrierbar“ und es „fehlten die notwendigen Außenflächen“.
Nachdem wir den Architekten über die Bebauungsgrundlagen aufklären durften, gelang es ihm alle Nutzflächen zu integrieren und die Machbarkeit am Standort St. Wolfgang darzustellen.


Interessanter Weise wird trotzdem in der letzten Skizze mit hohem kreativen Aufwand versucht einen „Platzmangel“ aufzuzeigen:
Wendekreis: Eine Fläche für einen Wendekreis für Kleinbusse wie vom Architekten vorgeschlagen besteht bereits. So wie der Architekt diese Fläche ins bestehende Lehrerhaus verschieben möchte (WARUM?), soll die Notwendigkeit gezeigt werden, dass das gesamte bestehende „Lehrerhaus“ abgerissen werden müsste – was nicht der Fall ist.
Bebauungsplan: Eine eventuell notwendige Änderung des Bebauungsplanes liegt im Kompetenzbereich der Gemeinde und benötigt lediglich den Willen der Entscheidungsträger.
Öffentlicher Spielplatz: Lt. Aussage von BGM und Bildungsdirektion ist eine Doppelnutzung des Spielplatzes als öffentlicher Spielplatz und Außenspielfläche nicht zulässig. Durch Abtrennung eines öffentlichen Teiles (geschätzt ca. 200m2) oder alternativer Positionierung wäre auch dieses Thema bewältigt.
Untergeschoß: Das bestehende Untergeschoß, das aktuell für den Hort genutzt wird, ist in der letztgültigen Skizze nicht enhalten. Es wird auf die fehlende Eignung für Arbeitsräume hingewiesen. Mit der Demontage der abgehängten Decken und Änderung des Bodenaufbaues kann auch dieser Missstand wesentlich günstiger behoben werden als mit einem kompletten Neubau. (Im Hinblick auf den Einbau einer Fußbodenheizung und Verbesserung der Wärmedämmung nicht von Nachteil.)
Das Argument, dass im bestehenden Schulgebäude Räume außerschulisch genutzt werden, und deshalb kein Platz für Schulräume vorhanden ist….
Ganztagesschule: Bei Führung der Schule als GTS entfallen die in der Skizze dargestellten Räume für einen Hort. (ges. sind 365m2 Hortraum dargestellt!)
Lagerräume für Langlaufschi und dergleichen, Waschküche, Lager und AR Schulwart usw. können im UG belassen oder dort untergebracht werden. Dafür wird kein zusätzlicher Anbau, wie in den Skizzen dargestellt, benötigt!
Somit verringern sich die notwendigen Flächen und Kosten für einen Anbau um ca 50%!
Das Lehrerhaus muss nicht abgerissen werden. Ungenutzte Räume könnten im EG für die Schule nutzbar gemacht werden und durch Zubau oder Aufstockung zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Die Vorgaben aus dem pädagogischen Konzept bezüglich Aufsichtspflicht, Barrierefreiheit und Verbindung der Klassen mit den Außenbereichen, sind bereits erfüllt bzw. können aufgrund der Topografie sehr gut hergestellt werden!
Mit wenigen Adaptionen und relativ kleinen Anbauten, können alle gewünschten Vorgaben erreicht werden, ohne Kompromisse eingehen zu müssen.
Die Machbarkeitsstudie zeigt jedenfalls, dass die Adaption der VS St. Wolfgang möglich und wesentlich günstiger als ein kompletter Neubau ist. Die Vortsellungskraft Einzelner kann nicht alle Möglichkeiten einer positiven Raumentwicklung erfassen. Oft sind selbst Experten überrascht welch faszinierende Veränderungen durch architektonische Eingriffe erzielt werden können.


Architekt SOU FUJIMOTO, Haus der Ungarischen Musik im Stadtpark (vorher / nachher) von Budapest